Für GKV-Mitglieder fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zuzüglich 10% des Rezeptwerts an. Diesen Betrag müssen wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse zu Beginn der Behandlung einfordern.
Für Patienten mit einer Verordnung der Berufsgenosschenschaft ist keine Zuzahlung fällig.
Privat Versicherte erhalten vor dem ersten Behandlungstermin einen Kostenvoranschlag. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der individuellen Versicherungspolice Ihrer PKV. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an!